Finanzierung der Teilnahme am Studienjahr
Die gute Nachricht zuerst: Es gibt viele Möglichkeiten und Angebote zur Finanzierung. Für Studierende aus Deutschland (und so genannte Bildungsinländer*innen s.u.) bietet der DAAD sogar ein Vollstipendium.
Bei einer Bewerbung zum Studienjahr bewerben sich Studierende aus Deutschland gleichzeitig auch auf das Stipendium des DAAD. Das Auswahlverfahren in Bonn durchlaufen allerdings alle Bewerber*innen, also auch diejenigen die kein Anrecht auf das DAAD-Stipendium haben. Im Anschluss findet Ihr zahlreiche Tipps und Hinweise zum DAAD und den Stipendienprogrammen für Nicht-DAAD Berechtigte. Das Studienjahr lohnt auf jeden Fall die Mühen! Zudem gibt es einige Ansprechpersonen, die euch bei Unklarheiten und Fragen beraten können. Ihr seht, es gibt viele Möglichkeiten!
Kosten des Studienjahres
Studiengebühren: 5.000 € einmalig
Pensionskosten (d.h. Vollverpflegung und Zimmermiete): 1008 € monatlich (für die Dauer des Studienjahres von acht Monaten)
Weiter zu beachten:
- Reisekosten für den Hin- und Rückflug
- Impfungen
- Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Israel
- Persönlicher Bedarf (Die Lebenshaltungskosten entsprechen etwa denen in Deutschland)
- Sprachkurs Neuhebräisch oder Sprachkurs Arabisch
Finanzierungsmöglichkeiten durch Stipendien
Studierende aus Deutschland
Förderung durch das Stipendium des DAAD
Die Bewerbung für das Theologische Studienjahr beinhaltet für Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie ausländische Staatsbürger*nnen mit deutscher Heimatuniversität automatisch die Bewerbung um ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Es ist somit nicht notwendig, sich dafür extra zu bewerben.
Das vom DAAD vergebene Stipendium deckt in der Regel folgende Kosten:
- 8 monatliche Stipendienraten von 1325 €
- Tuition (Studiengebühren)
- Reisekostenpauschale für Hin- und Rückflug: 600 € insgesamt
- Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Sprachkurs Neuhebräisch oder Arabisch
Es können sich auch Studierende mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft um ein Stipendium des DAAD bewerben, insofern sie Bildungsinländer*innen sind. Unter Bildungsinländer*innen versteht man ausländische Studierende oder Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
Die Zahl der Stipendien, die der DAAD jährlich zur Verfügung stellt, ist begrenzt. In seltenen Ausnahmefällen kann die Zahl der deutschen Studierenden, die sich qualifiziert haben, die eigentliche Stipendienzahl übersteigen. In diesem Fall ist eine Teilnahme über Eigenfinanzierung bzw. Finanzierung durch andere Stipendien dennoch möglich.
Für Studierende, die bereits ein anderes Stipendium beziehen, besteht dann die Möglichkeit, eine Auslandsförderung zu beantragen.
Studierende aus Österreich
Die Statthalterei Österreich des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem vergibt ein Österreichstipendium in der Höhe von 15.500,- EUR, das Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Flug abdeckt. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für österreichische Studierende läuft über den DAAD.
Zur Ausschreibung geht es hier.
Studierende aus der Schweiz
Ansprechpersonen: Florence Gantenbein (Mail)
Hier findet ihr eine Liste mit möglichen Stipendienträgern von Florence zusammengestellt.
Lara Kneubühler (Mail)
Ausführliche Informationen zur Stipendiensuche von Lara gibt es hier.
Zudem stehen Euch auch der Sekretär des Studienjahres Manfred Frahm und Dekanin Prof. Dr. Johanna Erzberger für Fragen zur Verfügung.
Manfred Frahm (Mail)
Prof. Dr. Johanna Erzberger (Mail)
Studierende aus Osteuropa
Das Europa-Stipendium der Ökumenischen Stiftung Jerusalem
Die Ökumenische Stiftung Jerusalem übernimmt für eine Person von einer osteuropäischen Fakultät die Studiengebühren. Die Auswahl aus den Bewerberinnen und Bewerbern wird dann im Rahmen der Auswahlgespräche des DAAD getroffen.
Studierende aus anderen Ländern
Es können sich auch Studierende mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft um ein Stipendium des DAAD bewerben, insofern sie Bildungsinländer*innen sind. Unter Bildungsinländer*innen versteht man ausländische Studierende oder Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.