Prüfungsordnung
Die folgende Auflistung gibt einen ausschnittartigen Einblick in die Prüfungsordnung. Die ausführlichen und verbindlichen Informationen finden sich hier.
Alle Studierende des Theologischen Studienjahres sind verpflichtet, an sämtlichen Veranstaltungen des laufenden Programms teilzunehmen, sofern diese nicht ausdrücklich als „fakultativ“ gekennzeichnet sind. In den vier Veranstaltungskategorien (Vorlesungen, Hauptseminare, Referate, Führungen) sind dabei die jeweils geordneten Leistungen zu erbringen:
I. Vorlesungen
In jedem der folgenden fünf Fachbereiche ist mindestens eine schriftliche oder mündliche Vorlesungsprüfung abzulegen:
- Altes Testament
- Neues Testament
- Archäologie
- Judaistik, Islamkunde, Ostkirchenkunde
- Systematische Theologie, Liturgie, Kirchengeschichte, Zeitgeschichte und Politik
Über die fünf verpflichtenden Vorlesungsprüfungen hinaus können weitere abgelegt werden.
II. Hauptseminare
In mindestens einem der angebotenen Hauptseminare ist eine schriftliche Seminararbeit in dem von den Dozierenden festzulegenden Umfang (Richtwert: 25 Seiten) zu verfassen.
- Altes Testament
- Neues Testament
- Systematische Theologie oder Kirchengeschichte
Der Abgabetermin für alle Seminararbeiten ist mit dem 30.09. etwa fünf Monate nach Ende des Studienjahres. Auf der Grundlage der eingereichten Seminararbeit wird ein benoteter Hauptseminarschein ausgestellt.
III. Referate
Insgesamt müssen zwei Referate gehalten werden. Hierfür ist aus den folgenden beiden Themenlisten je ein Thema zu wählen:
- Liste A: Archäologisch-topographische und historische Grundlagen der Alttestamentlichen und Neutestamentliche Traditionsliteratur
- Liste B: Schlaglichter zur Geschichte und Gesellschaft des Nahen Ostens von der Spätantike bis zur Gegenwart aus der Perspektive Israels/Palästinas
Das Referat zum Thema aus Liste A muss zudem schriftlich ausgearbeitet eingereicht werden. Es werden benotete Referatsscheine ausgestellt.
IV. Führungen
Alle Studierenden übernehmen auf einer der Exkursionen eine Ortsführung. Diese wird benotet. Eine Liste der dafür zur Verfügung stehenden Orte wird zu Beginn des Studienjahres bekanntgegeben.
V. Zertifikate
Im Theologischen Studienjahr Jerusalem ist es möglich, unter Erfüllung besonderer Bedingungen Zertifikate zu „Archäologie und Bibelwissenschaft“ sowie „Ökumene und Interreligiöser Dialog“ als Nachweis besonderer Studienschwerpunkte zu erhalten.
VI. Anerkennung
Die Vorlesungsprüfungen und Hauptseminarscheine werden von den evangelischen und katholischen Universitätsfakultäten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz grundsätzlich anerkannt. Auch die meisten evangelischen Landeskirchenämter in Deutschland erkennen zumindest einige Seminarscheine des Studienjahres an. Art und Umfang der Anrechnung im Studienjahr erbrachter Leistungen müssen von den Teilnehmer*innen selbst mit den jeweils zuständigen Prüfungsämtern abgeklärt werden.
VII. Abschlusszeugnis
Über sämtliche Veranstaltungen und die darin erbrachten Leistungen wird den Teilnehmer*innen nach Ende des Studienjahres ein Abschlusszeugnis mit den entsprechenden Credit Points nach dem European Credit Transfer System (ECTS) ausgestellt. Unbenotete Scheine (Teilnahmebescheinigungen) für einzelne Veranstaltungen gibt es nicht. Studierende, die während des gesamten Studienjahres die Sprachkurse in Ivrit oder Arabisch besucht haben, wird die Teilnahme im Abschlusszeugnis bescheinigt; es werden dafür aber keine Credit Points und auch keine benoteten oder unbenoteten Scheine vergeben.
VIII. Abschlussbericht
Bis zum 30. Juni ist ein Abschlussbericht einzureichen, den die Studierenden gemeinsam erstellen können. Er kann neben dem DAAD, der einen solchen Bericht verlangt, auch anderen Stipendiengebern (insbesondere der Deutschen Bischofskonferenz) vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, die Erstellung dieses Berichts frühzeitig zu planen.